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ALLGEMEINE BEDINGUNGEN  FUER SPEZIELLE TRANSPORTE

 

1. ERLAUBTE DIMENSIONEN

 

     a./ LAENGE

Maximal erlaubte LKW und Ladung Laenge  ist:

      12.00 m fuer LKW  (allein  LKW),

      16.50 m fuer  Sattel LKW ( Schlepper und  Anhaenger),

      18.00 m  fuer LKW mit Anhaenger ( Strassen Zug)

 

     b./ BREITE

Maximal erlaubte LKW und Ladung Breite ist 2.50 m

 

     c./ HOEHE

 Maximal erlaubte  LKW  und Ladung Hoehe ist 4.00 m

   

     d./ GESAMTGEWICHT

  Maximal erlaubte   Gesamtgewicht  von LKW und Ladung ist 40.00  Tonnen

 

     e./  LAST PER ACHSE

Maximal erlaubte Achslast ist:

  •         10 Tonnen am einfaeche Achs

  •           8 Tonnen am mehrfaeche Achse

Im Fall dass Achsabstand bei mehrfaechen Achsen zwischen 2 /zwei/ Nachbarn Achsen ist mehr als 2.00 m, die Achse wird wie einfaeche Achse betracht.

 

2.  BEGLEITUNG

Begleitung  von einem speziellen Transport  ist verpflichtet  fuer alle spezielle Transporte ohne Ausnahme. Es ist erlaubt  Formierung eine LKW Kolonne von nicht mehr als 3 LKW in einer Kolonne. In diesem Fall es ist  verpflichtet mindestens 2 Begleitungen je eine Kolonne.

Polizei Begleitung ist verpflichtet im Fall wenn ist:

         Gesamt LKW und Ladung Laenge mehr als 25.00 m,

         Gesamt  LKW und Ladung Breite mehr als 3.50 m,oder

         Gesamt  LKW und Ladung  Hoehe mehr als 4.50 m

 

 3. VERBOTE

Spezielle Transporte wird nur tagsueber und  bei guter Sichtbarkeit  verkehrt.

 

          a.) WOCHENENDE VERBOT

waehrend Wochenende spezielle Transporte sind verboten :

  •     am Freitag von 12 Uhr  bis Samstag  um 05 Uhr

  •     am Sonntag von 12 Uhr bis Montag um 05 Uhr,

          b.)  FEIERTAGS VERBOT

 An Feiertagen  spezielle Transporte sind verboten:

  • ein Tag vor dem Feiertag  von 12 Uhr  bis zum ersten Feiertag  um 05 Uhr

  • von den letzten Feiertag  von 12 Uhr  bis zum naechsten Tag nach Feiertage um 05 Uhr

          c.)  BELGRAD

Spezielle Transporte mit Polizei Begleitung  werden in Belgrad  nur nachtsueber von 00  Uhr bis 05 Uhr durchgefuehrt.

 

 4.   GUTACHTEN

Gutachten von  “Institut fuer die Strasse” und “Institut fuer die Bruecke” ist noetig :

  • An den Regionalstrassen  fuer LKW und Ladung  mit Gesammtgewicht mehr als 80 To.

  • An den Hauptstrassen fuer LKW und Ladung mit Gesammtgewicht  mehr als 100 To.

Gutachten von “Institut fuer die Strasse” ist noetig fuer die Ladung mit Breite mehr als 5 m.

 

 

 

 

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