ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FUER SPEZIELLE TRANSPORTE
1. ERLAUBTE DIMENSIONEN a./ LAENGE Maximal erlaubte LKW und Ladung Laenge ist: 12.00 m fuer LKW (allein LKW), 16.50 m fuer Sattel LKW ( Schlepper und Anhaenger), 18.00 m fuer LKW mit Anhaenger ( Strassen Zug)
b./ BREITE Maximal erlaubte LKW und Ladung Breite ist 2.50 m
c./ HOEHE Maximal erlaubte LKW und Ladung Hoehe ist 4.00 m
d./ GESAMTGEWICHT Maximal erlaubte Gesamtgewicht von LKW und Ladung ist 40.00 Tonnen
e./ LAST PER ACHSE Maximal erlaubte Achslast ist:
Im Fall dass Achsabstand bei mehrfaechen Achsen zwischen 2 /zwei/ Nachbarn Achsen ist mehr als 2.00 m, die Achse wird wie einfaeche Achse betracht.
2. BEGLEITUNG Begleitung von einem speziellen Transport ist verpflichtet fuer alle spezielle Transporte ohne Ausnahme. Es ist erlaubt Formierung eine LKW Kolonne von nicht mehr als 3 LKW in einer Kolonne. In diesem Fall es ist verpflichtet mindestens 2 Begleitungen je eine Kolonne. Polizei Begleitung ist verpflichtet im Fall wenn ist: Gesamt LKW und Ladung Laenge mehr als 25.00 m, Gesamt LKW und Ladung Breite mehr als 3.50 m,oder Gesamt LKW und Ladung Hoehe mehr als 4.50 m
3. VERBOTE Spezielle Transporte wird nur tagsueber und bei guter Sichtbarkeit verkehrt.
a.) WOCHENENDE VERBOT waehrend Wochenende spezielle Transporte sind verboten :
b.) FEIERTAGS VERBOT An Feiertagen spezielle Transporte sind verboten:
c.) BELGRAD Spezielle Transporte mit Polizei Begleitung werden in Belgrad nur nachtsueber von 00 Uhr bis 05 Uhr durchgefuehrt.
4. GUTACHTEN Gutachten von “Institut fuer die Strasse” und “Institut fuer die Bruecke” ist noetig :
Gutachten von “Institut fuer die Strasse” ist noetig fuer die Ladung mit Breite mehr als 5 m.
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